Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei studentischem Fußballspiel

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat zugunsten eines Studenten, der beim Aufwärmen für ein Fußballspiel im Rahmen der sogenannten Campusliga Rupturen des vorderen Kreuzbandes und des Außenmeniskus erlitten hatte, entschieden, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift. Denn das Fußballspielen sei studienbezogen gewesen, begründet das LSG sein Urteil vom 27.07.2016 (Az.: L 3 U 56/15, rechtskräftig).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, FA für Arbeits-, Medizin- und Sozialrecht

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