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ALLGEMEINES VERTRAGSRECHT

ARBEITSRECHT

ARZTHAFTUNGSRECHT

BAURECHT

EHE- UND FAMILIENRECHT

ERBRECHT

FORDERUNGSEINZUG .

MARKENRECHT

MIETRECHT

 

 

Was bedeutet eigentlich...?

 

Allgemeines Vertragsrecht


umfasst die Vertretung, Beratung und Wahrnehmung der Rechte aus Geschäften des täglichen Lebens (insbesondere Kaufverträge, Werkverträge, Darlehensverträge etc.).


Arbeitsrecht


beinhaltet die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Problemen mit einer Kündigung oder Entlohnung. Wir führen für Sie die entsprechenden Prozesse.


Arzthaftungsrecht


beinhaltet die Beratung der Mandanten anlässlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung, die Geltendmachung bzw. Abwehr der daraus resultierenden Ansprüche.


Baurecht und Werkvertragsrecht


umfasst die Vertretung aller am Bau Beteiligten, einschließlich der Architekten und Ingenieure. Wir betreuen Sie in der Bauphase bis hin zur Abrechnung. Unsere Aufgabe sehen wir darin, allen Handwerkern und deren Kunden bei Auseinandersetzungen über die Qualität der Arbeit und die Abrechnung beiseite zustehen.


Computer- und Internetrecht


beinhaltet die komplette Beratung in diesem an sich noch neuen Rechtsgebiet. Hierzu gehören u. a. die Abfassung von Verträgen über Internetzugänge, Webhosting und Domain-Reselling sowie die Beratung über den Gebrauch, die Reservierung und den Schutz von Domainnamen.


Erbrecht:


umfasst in erster Linie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbauseinandersetzungen, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Beratung bei der Erstellung eines Testamentes.


Familienrecht


umfasst alle mit Trennung und Scheidung anfallenden Probleme wie außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Rechtsverhältnisse an Hausrat und Wohnung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Geltendmachung von Volljährigenunterhalt und Verwandtenunterhalt; Adoption; Abstammungsrecht; Beendigung der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft.


Forderungseinzug


beinhaltet die Mahnung offener Dienstleistungs- und Werkvertragsrechnungen, die gerichtliche Durchsetzung dieser Forderungen und die sich anschließenden Vollstreckungsmaßnahmen aller Art (Pfändung, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl etc.) gegen säumige Schuldner.


Grundstücksrecht und Nachbarrecht


umfasst die Lösung sämtlicher Probleme bei Kauf und Verkauf von Immobilien (einschließlich der Hilfestellungen bei der Bestellung von Hypotheken und Grundschulden) sowie Unterstützung in Streitigkeiten mit den Nachbarn.


Marken- und Wett- bewerbsrecht


umfasst u. a. die Ahndung von Marken- und Wettbewerbsverstößen außergerichtlich und vor Gericht. Im Rahmen des Vertragsmanagements gehört hierzu auch die Beratung und Ausgestaltung von Verträgen, die insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen dienen sollen.


Mietrecht


umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen der Mieter und Vermieter bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen (z. B. Kündigungen, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung etc.).


Reiserecht


umfasst die Ansprüche meiner Mandanten von missglückten Urlaubsreisen, insbesondere die fristgerechte Anmeldung und gerichtliche Durchsetzung von Reiseminderungsansprüchen und Schadenersatz wegen vertaner Urlaubsfreuden.


Sozialrecht


umfasst ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Darin enthalten sind u. a. die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Arbeitsämtern). Dies beinhaltet z. B. die gerichtliche und außergerichtliche Gel-tendmachung von Arbeitslosengeld, Krankenversicherungsleistungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Ansprüche nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Kindergeld- und Erziehungsgeldansprüche sowie Ansprüche nach dem Schwerbehindertenrecht. Das Arbeitsgebiet umfasst ebenfalls die Vertretung niedergelassener Ärzte in kassenarztrechtlichen Angelegenheiten.


Straf- und Ordnungs- widrigkeitenrecht:


umfasst die Verteidigung in allen anderen strafrechtlichen Bereichen der Bußgeld-, Strafbefehls- und Anklageverfahren vor sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland.


Verkehrsrecht


umfasst die zivilrechtliche Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzpositionen aus Verkehrsunfällen (Sachschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) außergerichtlich und vor Gericht. Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren bei Verkehrsdelikten (Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Anklagen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhängung von Fahrverboten).


Versicherungsrecht


umfasst unter anderem die Durchsetzung von Ansprüchen aus allen Arten von Versicherungsverträgen (insbesondere Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung etc.).


Verwaltungsrecht


beinhaltet die gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung in den hauptsächlichen verwaltungsrechtlichen Bereichen (öffentliches Baurecht, Ausländerrecht, Abgabenrecht etc.).


Wehrrecht


beinhaltet die Betreuung von jungen Menschen in KDV-Verfahren und Musterverfahren, wie auch bei den anderen Dienstproblemen im Wehr- und Zivildienst.


Wohnungseigentumsrecht


umfasst die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern bezüglich der Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von Eigentümern ergeben und die Durchsetzung der sich daraus ergebenden Ansprüche.


 

 

 

 

 

REISERECHT

SOZIALRECHT

STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

URHEBERRECHT

VERKEHRSRECHT

VERSICHERUNGSRECHT

WEHRRECHT

WETTBEWERBSRECHT

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT