Die Kanzlei Raab, Schneider & Emrich-Ventulett wurde im Jahr 1977 von Jörg Raab als Einzelkanzlei im damaligen "Blauen Haus" am Schillerplatz gegründet.
Nach dem bestandenen Staatsexamen stieß im Jahr 1979 Ehefrau Barbara Raab als Partnerin in die Kanzlei. Im Jahr 1982 erfolgte der Umzug in die großen und repräsentativen Räumlichkeiten im Haus der Kreishandwerkerschaft Kaiserslautern in der Burgstraße 39. Seit August 2007 haben wir die Kanzlei um weitere Räumlichkeiten im Nachbarhaus erweitert.
Hier können unsere Mandanten Parkmöglichkeiten auf den nahegelegenen Parkplätzen Kammgarn / SVG oder auf dem Parkplatz Meuthstraße nutzen.
1986 wurde die Sozietät durch den Eintritt von Helmut Schneider vergrößert.
Nach dem stetig steigenden Arbeitsaufwand war es unumgänglich, in den folgenden Jahren die Zahl der Anwälte nochmals zu erhöhen. Mit Katrin Emrich-Ventulett konnte im Jahr 1987 eine versierte und engagierte Kollegin gefunden werden. Im Sommer 2000 trat dann Wolfgang Reich nach Ablegung des 2. Staatsexamens in die Kanzlei ein.
Seit Anfang 2003 steht uns Barbara Raab nur noch eingeschränkt zur Verfügung, so dass wir in ihrem Referat einen Nachfolger suchen mussten. Mit Wolfgang Bien, der zuvor 7 Jahre in einer anderen Kanzlei gearbeitet hatte, konnten wir einen qualifizierten Nachfolger finden.
Seit Dezember 2008 haben wir uns mit Herrn Kollegen Stefan Keilhauer verstärkt, der schwerpunktmäßig Miet- und Wohnungseigentumsrecht, allgemeines Vertragsrecht sowie Verwaltungsrecht bearbeitet.
Durch die Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte können wir seit Jahren eine umfassende Beratung in fast allen Bereichen des täglichen Lebens anbieten.
Mit unseren 6 Anwälten bearbeiten wir heute nahezu alle Gebiete des Zivil-, Straf-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Sozial- und Verwaltungsrechts.
Hierbei ist es unser besonderes Anliegen, die Probleme unserer Mandanten bereits im Vorfeld schnell und kostengünstig zu lösen. Lässt sich eine außergerichtliche Einigung nicht erzielen, vertreten wir Ihre Interessen sodann in den gerichtlichen Verfahren.
Wir sind berechtigt, an sämtlichen Amts-, Land-, Oberlandes-, Sozial-, Arbeits-, und Verwaltungsgerichten aufzutreten.
Durch die Mitgliedschaft in nahezu allen relevanten Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins sind wir außerdem in der Lage, Ihnen ggf. auch Kollegen in anderen Städten zu benennen, die Ihre Interessen dort ebenfalls kompetent wahrnehmen können.