Monats-Archive: Mai 2016

Laktoseintoleranz begründet für Hartz-IV-Empfänger keinen Mehrbedarf

Ein unter Laktoseintoleranz leidender Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für eine laktosefreie Ernährung. Dies hat das Landessozialgericht RheinlandPfalz mit Urteil vom 16.03.2016 entschieden. Es sei möglich, sich laktosefrei zu ernähren, ohne dass hierdurch krankheitsbedingte Mehrkosten gegenüber einem Gesunden entstehen, so das LSG (Az.: L 6 AS 403/14) mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich,…
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