Bausparkassen dürfen Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen

Bausparkassen können zur Zinsersparnis Bausparverträge wirksam kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 29.07.2016 klargestellt. Damit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die mit derjenigen der OLG Hamm, Celle und Köln im Einklang steht. Da das OLG Stuttgart jedoch anderer Auffassung ist, hat das Gericht die Revision zugelassen (Az.: 8 U 11/16).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Bien, FA für Erb- und Bau-/Architektenrecht

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