Bestellung zweier Lebenspartner als Vormünder zulässig

Für ein Pflegekind können zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormünder bestellt werden. Dies entschied das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Beschluss vom 18.05.2016 (Az.: 551 F 7061/12 RE). Das Gericht sah eine Regelungslücke, da explizit nur bei Ehepaaren eine gemeinsame Vormundschaft möglich ist. Es zog jedoch eine Analogie zur der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Sukzessivadoption bei Lebenspartnern ermöglichte (NJW 2013, 847). mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Bien, FA für Bau-/Architekten- und Erbrecht

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