BGH bittet EuGH um Klärung der Fluggastrechte bei sich aufbauenden Verspätungen

Der Europäische Gerichtshof soll darüber entscheiden, ob bei einer geringfügigen Ankunftsverspätung eines direkten Anschlussflugs mit der Folge einer dreistündigen Verspätung am Endziel auch dann ein Ausgleichsanspruch bestehen kann, wenn die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.07.2016 entschieden (Az.:X ZR 138/15). mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Bien, FA für Bau-/Archtikten- und Erbrecht

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