eBay-“Abbruchjäger” handeln rechtsmissbräuchlich

Sogenannte Abbruchjäger, die auf einen vorzeitigen Abbruch von Auktionen spekulieren, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, handeln rechtsmissbräuchlich. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.08.2016 hervor. Allerdings wies der BGH die Klage mangels Prozessführungsbefugnis bereits als unzulässig ab, da die Klägerin, eine GbR, hinter der sich der "Abbruchjäger" versteckte, ihre Ansprüche unentgeltlich an letzteren abgetreten hatte (Az.: VIII ZR 182/15).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Bien, FA für Bau-/Architekten- und Erbrecht

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