Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 21.06.2016 in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der Karte bestehe nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger gewähre den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und "Weiterleben in einer analogen Welt". Die informationelle Selbstbestimmung verlange aber, dass Voraussetzungen und Umfang der Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten gesetzlich klar geregelt und nicht Vereinbarungen zwischen den beteiligten Behörden überlassen werden, betonte das Gericht (Az.:L 11 KR 2510/15). mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, FA für Arbeits-, Sozial- und Medizinrecht

Kommentare sind deaktiviert