Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen. (Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 27.11.2015Az.:S 15 R 389/13).

mitgeteilt von Wolfgang Reich, FA für Arbeits- und Medizinrecht

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