Eltern haften für unberechtigtes Filesharing eines ihrer Kinder

Werden Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, weil über ihren Anschluss ein Musikalbum in einer Internettauschbörse angeboten wurde, so haften sie dem Urheberrechtsinhaber auch dann, wenn sie zwar angeben, eines ihrer Kinder habe

die Verletzungshandlung vorgenommen, sich jedoch nicht dazu äußern, welches der Kinder dies war. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden und dabei betont, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 GG den Eltern in einem solchen Fall nicht weiterhelfe. Das OLG hat, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat, die Revision gegen seine

Entscheidung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (Az.: 29 U 2593/15).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht

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