Führerscheinentzug bereits nach einmaligem Kokainkonsum

Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies hat die Verwaltungsgericht Trier mit Beschluss vom 05.01.2016 entschieden und den auf Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Antrag eines Fahrerlaubnisinhabers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

Fahrerlaubnisentziehung des Landkreises Trier-Saarburg abgelehnt.(VG Trier, Beschluss vom 5.1.2016, Az.: 1 L 3706/15.TR).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Keilhauer, FA für Verkehrs- und Miet-/WEG-Recht

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