Führerscheinentzug auch bei nur geringen Amphetaminwerten rechtmäßig

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch dann offensichtlich rechtmäßig, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber anlässlich einer Verkehrskontrolle nur ein geringer Amphetaminwert im Blut festgestellt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 20.04.2016, Az.: 1 L 269/16.NW).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Helmut Schneider, FA für Straf-,Verkehrs- und VersR

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