Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus

Den Eigentümer eines Ferienhauses trifft auch bei winterlichen Temperaturen keine Obliegenheit gegenüber dem Gebäudeversicherer, die Heizung in dem Ferienhaus so häufig zu kontrollieren, dass es auch bei einem plötzlichen Ausfall der Anlage nicht zu einem Frostschaden kommen kann.

Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und die Haftung eines Gebäudeversicherers für einen Frostschaden in einem Ferienhaus bejaht (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.12.2015, Az.: 5 U 190/14,rechtskräftig).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Helmut Schneider, Fachanwalt für Versicherungs-,Straf- und Verkehrsrecht

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