Höhe einer unbezifferten Bonuszahlung kann gerichtlich festzusetzen sein

Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruches nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich und die Höhe des Bonus durch das Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien festzusetzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 03.08.2016 entschieden (Az.: 10 AZR 710/14). mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, FA für Arbeits-, Sozial- und Medizinrecht

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