Kein Wegeversicherungsschutz beim Homeoffice

1. Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber arbeitet, kann einen nach § 8 Abs. 2 SGB VII versicherten Weg von der Arbeitsstätte oder zu der Arbeitsstätte nicht zurücklegen.

2. Wer mit Arbeitsplatz im Home-Office sein Kind vor Beginn der Arbeitstätigkeit zum Kindergartenverbringt, steht auf diesem Weg nicht unter Unfallversicherungsschutz gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII. (SG Hannover, Urteil vom 17.12.2015 - S 22 U 1/15)

mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht

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