Das Oberlandesgericht München war überzeugt, dass ein von der Vorinstanz nicht erholtes verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten zur Klärung der Haftungsfrage einer Kollision nach einem Spurwechsel bei S-förmigem Spurverlauf beitragen kann. Das sodann erholte Gutachten konnte die Haftungsfrage durch Prüfung von Querbeschleunigungskräften und Zeitintervallen klären. (OLG München, Urteil vom 08.07.2016 - 10 U 3766/15)
mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Keilhauer, FA für Verkehrs- und Miet-/WEG-Recht