Notwendigkeit eines verkehrsanalytischen Sachverständigengutachtens bei Kollision nach Spurwechsel

Das Oberlandesgericht München war überzeugt, dass ein von der Vorinstanz nicht erholtes verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten zur Klärung der Haftungsfrage einer Kollision nach einem Spurwechsel bei S-förmigem Spurverlauf beitragen kann. Das sodann erholte Gutachten konnte die Haftungsfrage durch Prüfung von Querbeschleunigungskräften und Zeitintervallen klären. (OLG München, Urteil vom 08.07.2016 - 10 U 3766/15)

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Keilhauer, FA für Verkehrs- und Miet-/WEG-Recht

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