OLG Hamm bewilligt einer vom Abgasskandal betroffenen VW-Kundin Prozesskostenhilfe

Die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist, hat hinreichende Aussichten auf Erfolg. Die Kundin verlangt vom Hersteller gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Kundin daher am 21.06.2016 für die beabsichtigte Klage - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Landgerichts Essen - Prozesskostenhilfe bewilligt (Az.: 28 W 14/16). mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Bien, FA für Bau-/Architekten- und Erbrecht

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