Vereinbarte Chefarztbehandlung darf nicht von anderem Arzt ausgeführt werden

Wer im Krankenhaus Chefarztbehandlung vereinbart, darf nicht einfach von einem anderen operiert werden. In einem solche Fall ist mangels Einwilligung von der Rechtswidrigkeit des Eingriffs auszugehen. Ob die Behandlung korrekt durchgeführt wird, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.07.2016 entschieden (Az.: VI ZR 75/15). mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, FA für Medizin-, Arbeits- und Sozialrecht

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