Vermieter darf Personenaufzug in Mietshaus nicht ersatzlos ausbauen

Ein zum Zeitpunkt des Beginns eines Mietvertrags vorhandener Personenaufzug gehört vertraglich zur Mietsache. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Es verurteilte eine Vermieterin, einen wegen Mängeln abgebauten Aufzug durch einen mangelfreien zu ersetzen (Urteil vom 29.09.2015, Az.: 425 C11160/15, rechtskräftig).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Keilhauer, FA für Verkehrs- und Miet-/WEG-Recht

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