Betreiber eines Ärztebewertungsportals hat erhöhte Prüfpflichten

Der Bundesgerichtshof hat im Fall "Jameda" die Prüfpflichten von Betreibern eines

Ärztebewertungsportals konkretisiert: Danach müssen sie bei Beschwerden über anonyme Bewertungen vom Bewertenden genaue Informationen und Belege über einen behaupteten Behandlungskontakt anfordern und soweit zulässig dem betroffenen Arzt übermitteln. Der BGH hat die Sache sodann zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom

01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Reich, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht

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