Tätigkeitsschwerpunkte:
• Verkehrsrecht
• Verkehrsverwaltungsrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht
• Mietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Stefan Keilhauer ist seit 2008 für unsere Kanzlei tätig.
Im Bereich des Verkehrsrechts bearbeite ich hauptsächlich Mandate aus dem Bereich des zivilen Verkehrsrechts, wie Unfallschadensregulierugen und Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherungen. Mein Tätigkeitsfeld reicht hier vom einfachen Blechschaden bis zum schweren Sach- und Personenschaden mit dauerhaften Verletzungen.
"Ob auf der Mieter- oder der Vermieter-Seite – mietrechtliche Streitigkeiten bedeuten ein lästiges Ärgernis für beide Seiten. Hier berate und begleite ich Sie vom Abschluss und der Gestaltung von Mietverträgen über Streitigkeiten aus einem bestehenden Mietverhältnis, bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses oder der Durchsetzung von Räumungsbegehren. Dabei bin ich sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite tätig.
Mein Rat: Ein frühzeitiger Anwaltsbesuch kann Ihnen helfen, viel Geld und Nerven zu sparen."