Helmut Schneider
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Unfallregulierungen
Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Helmut Schneider war von 1986 bis 2019 Partner in der Kanzlei. Er bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich Auto und Verkehr sowie des allgemeinen Strafrechts. Als stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer engagierte er sich bis April 2021 aktiv in der Qualifizierung junger Kollegen.

Auch nach Erreichen des "Unruhestandes" steht er der Kanzlei noch an einigen Tagen der Woche zur Verfügung.


"In meinen Tätigkeitsbereichen gilt es häufig schon vor dem Anwaltsbesuch Wichtiges zu beachten:

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es viele Fehlerquellen, die nur der Fachmann erkennt und für den Mandanten hilfreich verwenden kann. Deshalb denken Sie daran: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!" Oft kann durch versiertes Handeln im richtigen Moment eine negative Rechtsfolge verhindert oder reduziert werden.

Im Verkehrsrecht versuchen die gegnerischen Versicherungen auf trickreiche Weise, die Regulierung von Unfallschäden in ihre Hände zu bekommen (z. B. durch die Zusammenarbeit mit Partnerwerkstätten, Fair-Play-Konzepte etc.)

Vorsicht! Diese Versicherungen sind und bleiben Ihre Gegner und möchten in erster Linie Geld sparen. Berechtigte Ansprüche Ihrerseits bleiben so auf der Strecke. Vertrauen Sie deshalb nicht dem Gegner, sondern einem versierten Fachmann.

Und: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Anwaltskosten."