Wolfgang Reich
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht
Arzthaftungsrecht
Medizinrecht
Marken- und Wettbewerbsrecht
Sozialrecht
Internetrecht
Verbraucherschutzrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Reich ist seit seiner Zulassung im Jahr 2000 für die Kanzlei tätig. Er betreut Mandate im Bereich Arbeits-, Arzthaftungs- und Medizinrecht und seit 2007 auch in den Bereichen Sozialrecht und Internetrecht.

„Aus meiner täglichen Praxis im Medizinrecht weiß ich, wie hilflos und allein gelassen sich Patienten als Opfer eines Behandlungsfehlers fühlen. Dafür besteht jedoch kein Grund: Der Bundesgerichtshof hat durch seine Rechtsprechung im Arzthaftungsprozess für Waffengleichheit gesorgt. Meine langjährige Erfahrung hilft mir, anhand der Behandlungsunterlagen juristische Auffälligkeiten zu erkennen und Sie mit Kompetenz, persönlichem Einsatz und auf Augenhöhe gegenüber den Haftpflichtversicherungen und vor Gericht zu vertreten.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch im Verfahren vor Gericht.

Auch im Sozialrecht gilt: Je früher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto mehr kann dieser für Sie erreichen und im Idealfall die Bewilligung Ihrer Leistung erwirken. Im Bereich der Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), der Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung sowie dem Recht behinderter Menschen berate und begleite ich Sie im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren kompetent und professionell.

Das Internet birgt gerade im privaten Gebrauch ebenso viele Gefahren wie Möglichkeiten, sei es beim Downloaden von Musik und Filmen, dem Einkauf auf Online-Plattformen oder der Teilnahme an sozialen Netzwerken. Hier gerät man schnell in sogenannte „Abo-Fallen“, deren Folgen häufig mit hohen Kosten verbunden sind. Ich helfe Ihnen gerne bei entsprechenden Problemen.“