Fahrerlaubnisentziehung wegen Tragens eines Hörgerätes

Die Stadt Ludwigshafen hat einem 85 Jahre alten Bürger zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser sich geweigert hatte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Das

Gutachten hatte die zuständige Stelle angefordert, weil der Betroffene ein Hörgerät trägt. Gegen den Beschluss vom 28.01.2016 (Az.: 3 L 4/16.NW) ist die Beschwerde zum OVG Rheinland-Pfalz ist zulässig.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Helmut Schneider, FA für Verkehrs-,Straf- und Versicherungsrecht

Kommentare sind deaktiviert